Rechtsprechung
VGH Bayern, 19.10.2000 - 6 B 96.603 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 17.07.2012 - M 2 K 10.6160
Erschließungsbeitragsrecht; Anlagenbegriff; Abschnittsbildung; unzulässiger …
Selbst wenn man der Länge des genannten Straßenteilstücks mit über einem Viertel der Länge der Erschließungsanlage relativ gesehen eine gewisse Bedeutung nicht absprechen kann, so lässt das Teilstück mit ca. 56 m Länge im vorliegenden Einzelfall aber die erforderliche Selbständigkeit vermissen (vgl. BayVGH vom 19.10.2000 Az. 6 B 96.603 juris RdNr. 36: Bei über 80 m Länge selbständige Bedeutung eines Abschnitts angenommen; BayVGH vom 11.09.2007 Az. 6 CS 06.3423 juris RdNr. 22: Keine selbständige Bedeutung eines 16 m langen Restabschnitts). - VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782
Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße
Die angeführte Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit einer Abschnittsbildung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 KAG (vgl. BayVGH, U. v. 19.10.2000 - 6 B 96.603; B. v. 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781; B. v. 23.02.2015 - 6 B 14.2435, alle in juris) ist im vorliegenden Fall aber nicht einschlägig. - VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 18 K 08.00824
Straßenausbaubeitrag
Diese Merkmale erfüllt der hier vorgenommene Abschnitt, da die Länge des Abschnitts von der Mitte der einmündenden ... bis zur Einmündung des Kreisverkehrs 80, 97 m beträgt, so dass diesem Straßenteil der ... (Nord) bei dieser Länge durchaus eine selbständige Bedeutung zukommen kann (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19.10.2000 - 6 B 96.603).