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   VGH Bayern, 19.10.2000 - 6 B 96.603   

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VGH Bayern, 19.10.2000 - 6 B 96.603 (https://dejure.org/2000,52613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 B 96.603 (https://dejure.org/2000,52613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 B 96.603 (https://dejure.org/2000,52613)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 17.07.2012 - M 2 K 10.6160

    Erschließungsbeitragsrecht; Anlagenbegriff; Abschnittsbildung; unzulässiger

    Selbst wenn man der Länge des genannten Straßenteilstücks mit über einem Viertel der Länge der Erschließungsanlage relativ gesehen eine gewisse Bedeutung nicht absprechen kann, so lässt das Teilstück mit ca. 56 m Länge im vorliegenden Einzelfall aber die erforderliche Selbständigkeit vermissen (vgl. BayVGH vom 19.10.2000 Az. 6 B 96.603 juris RdNr. 36: Bei über 80 m Länge selbständige Bedeutung eines Abschnitts angenommen; BayVGH vom 11.09.2007 Az. 6 CS 06.3423 juris RdNr. 22: Keine selbständige Bedeutung eines 16 m langen Restabschnitts).
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

    Die angeführte Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit einer Abschnittsbildung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 KAG (vgl. BayVGH, U. v. 19.10.2000 - 6 B 96.603; B. v. 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781; B. v. 23.02.2015 - 6 B 14.2435, alle in juris) ist im vorliegenden Fall aber nicht einschlägig.
  • VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 18 K 08.00824

    Straßenausbaubeitrag

    Diese Merkmale erfüllt der hier vorgenommene Abschnitt, da die Länge des Abschnitts von der Mitte der einmündenden ... bis zur Einmündung des Kreisverkehrs 80, 97 m beträgt, so dass diesem Straßenteil der ... (Nord) bei dieser Länge durchaus eine selbständige Bedeutung zukommen kann (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19.10.2000 - 6 B 96.603).
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